Markenlexikon

Markenlexikon

Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.

Begriff Erläuterung
Rechtserhaltende Benutzung

Rechtserhaltende Benutzung bedeutet, dass der Markeninhaber die Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt.

Registered

Das „R im Kreis“ weist darauf hin, dass es sich bei dem hiermit versehenen Kennzeichen um eine eingetragene Marke handelt.

Synonyme - R im Kreis, Registered, ®
Risk of repetition

Claims for injunction require that there is a risk of the infringer committing the specific infringing act again in the future, which is referred to as the risk of repetition. Even a single infringement leads to a risk of repetition. The risk of repetition can only be eliminated by a declaration of discontinuance with a penalty clause.

Rückruf

Der Anspruch auf Rückruf steht dem Markeninhaber im Falle einer Markenverletzung zu.

Schaden

siehe Schadensersatz

Schadensersatz

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz.

Schutzdauer

Die Schutzdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem Rechte aus der Marke geltend gemacht werden können. In den meisten Ländern, so auch in Deutschland und der EU, beträgt die Schutzdauer zehn Jahre.

Synonyme - Verlängerung
Schutzhindernisse

Schutzhindernisse sind Gründe, die der Eintragung einer Markenanmeldung entgegenstehen. Nach der Anmeldung prüft das Markenamt, ob Schutzhindernisse bestehen. Bestehen Schutzhindernisse, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Am häufigsten wird Markenanmeldungen entgegen gehalten, dass die Marke für Waren/Dienstleistungen beschreibend sei oder aus anderen Gründen nicht als betrieblicher Herkunftshinweisverstanden werden wird.

Schutzrecht

Im gewerblichen Rechtsschutzversteht man unter Schutzrechten Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster, das Sortenschutzrecht, den Halbleiterschutz sowie das Urheberrecht.

Schutzrechtshinweis

siehe TM oder ®

Synonyme - Registered, ®, TM
Schutzschrift

Wenn Sie befürchten, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt wird, können Sie Ihre Argumente vorbeugend mit einer Schutzschrift einreichen, so dass das Gericht nicht nur die Argumente des Antragstellers, sondern auch Ihre Argumente berücksichtigt.

Schutzumfang

Der Schutzumfang Ihrer Marke gibt an, in welchen Fällen Sie Ihr Ausschließlichkeitsrecht erfolgreich durchsetzen können und in welchen nicht. Die Beurteilung des Schutzumfangs erfordert eine Prüfung im Einzelfall.

Seniorität

Bei Anmeldung einer EU Marke besteht die Möglichkeit, den Zeitrang einer identischen älteren nationalen Marke zu beanspruchen. Erlischt dann der Schutz der nationalen Marke, wird diese so behandelt als würde sie noch bestehen.

Slogan

Ein Slogan der mehrere Worte umfasst kann als Wortmarke eintragbar sein.

Sortenbezeichnung

Als Sortenbezeichnung eingetragene Zeichen sind nicht als Marke eintragbar.

Tastmarken

Tastmarken sind grundsätzlich als Marke eintragbar. Es gelten jedoch besondere Anforderungen an die einzureichenden Anmeldeunterlagen.

Territorialität

Eine Marke genießt nur für das Territorium Schutz, für das sie eingetragen ist. Eine nationale deutsche Marke genießt nur Schutz in Deutschland, nicht jedoch in anderen Ländern. Eine Unionsmarke genießt Schutz in Deutschland und in den weiteren Mitgliedstaaten der EU. Eine Internationale Marke genießt nur Schutz in den Ländern, für die sie benannt ist.

Titel

Titel sind die Namen oder besonderen Bezeichnungen von Druckschriften, Filmwerken, Tonwerken, Bühnenwerken oder sonstigen vergleichbaren Werken.

TM

Es handelt sich um einen Hinweis auf eine geschützte Marke. Eine Benutzung für nicht geschützte Marken kann irreführend sein, auch wenn der Hinweis insbesondere im US-Markenrecht auch für nicht eingetragene Marken zulässig sein kann.

Übertragung

Eine Marke kann für alle oder einen Teil der Waren/Dienstleistungen auf einen anderen übertragen werden.

Unionsmarke

Eine eingetragene Unionsmarke hat Schutz in sämtlichen EU-Mitgliedstaaten. Es ist nur eine Anmeldung beim EUIPO notwendig.

Unterlassung

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Unterlassung der Benutzung. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer vertraglich zur Unterlassung der beanstandeten Benutzung.

Unterlassungserklärung

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Unterlassung der Benutzung. Mit einer Unterlassungserklärung verpflichtet sich der Verletzer vertraglich zur Unterlassung der beanstandeten Benutzung.

Unternehmenskennzeichen

Das Markengesetz gewährt grundsätzlich auch Schutz für einen Firmennamen oder eine geschäftliche Bezeichnung.

Unterscheidungskraft

Unterscheidungskraft bedeutet, dass die Marke die Waren/ Dienstleistungen so als Hinweis aus einem bestimmten Unternehmen kennzeichnen kann, dass sie von Waren/ Dienstleistungen anderer Unternehmen unterschieden werden können.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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