Markenlexikon

Markenlexikon

Auch im Markenrecht gibt es zahlreiche Fachbegriffe. Diese erklären wir in unserem Markenlexikon.

Begriff Erläuterung
Schaden

siehe Schadensersatz

Schadensersatz

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz.

Schutzdauer

Die Schutzdauer bezeichnet den Zeitraum, in dem Rechte aus der Marke geltend gemacht werden können. In den meisten Ländern, so auch in Deutschland und der EU, beträgt die Schutzdauer zehn Jahre.

Synonyme - Verlängerung
Schutzhindernisse

Schutzhindernisse sind Gründe, die der Eintragung einer Markenanmeldung entgegenstehen. Nach der Anmeldung prüft das Markenamt, ob Schutzhindernisse bestehen. Bestehen Schutzhindernisse, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Am häufigsten wird Markenanmeldungen entgegen gehalten, dass die Marke für Waren/Dienstleistungen beschreibend sei oder aus anderen Gründen nicht als betrieblicher Herkunftshinweisverstanden werden wird.

Schutzrecht

Im gewerblichen Rechtsschutzversteht man unter Schutzrechten Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster, das Sortenschutzrecht, den Halbleiterschutz sowie das Urheberrecht.

Schutzrechtshinweis

siehe TM oder ®

Synonyme - Registered, ®, TM
Schutzschrift

Wenn Sie befürchten, dass eine einstweilige Verfügung gegen Sie beantragt wird, können Sie Ihre Argumente vorbeugend mit einer Schutzschrift einreichen, so dass das Gericht nicht nur die Argumente des Antragstellers, sondern auch Ihre Argumente berücksichtigt.

Schutzumfang

Der Schutzumfang Ihrer Marke gibt an, in welchen Fällen Sie Ihr Ausschließlichkeitsrecht erfolgreich durchsetzen können und in welchen nicht. Die Beurteilung des Schutzumfangs erfordert eine Prüfung im Einzelfall.

Seniorität

Bei Anmeldung einer EU Marke besteht die Möglichkeit, den Zeitrang einer identischen älteren nationalen Marke zu beanspruchen. Erlischt dann der Schutz der nationalen Marke, wird diese so behandelt als würde sie noch bestehen.

Slogan

Ein Slogan der mehrere Worte umfasst kann als Wortmarke eintragbar sein.

Sortenbezeichnung

Als Sortenbezeichnung eingetragene Zeichen sind nicht als Marke eintragbar.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Markenlexikon
Leistungsspektrum

Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Leistungsspektrum
Über uns

WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.

Wuesthoff & Wuesthoff
Kontakt

Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.

Kontakt