Rechtserhaltende Benutzung

Begriff Erläuterung
Rechtserhaltende Benutzung

Rechtserhaltende Benutzung bedeutet, dass der Markeninhaber die Marke tatsächlich im geschäftlichen Verkehr für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt.

Ist die Marke länger als fünf Jahre eingetragen, können Rechte aus der Marke nur für die Waren/Dienstleistungen hergeleitet werden, für welche die Marke innerhalb der letzten fünf Jahre benutzt wurde. Liegt für bestimmte Waren/Dienstleistungen keine rechtserhaltende Benutzung vor, kann die Marke auf Antrag anderer für diese Waren/Dienstleistungen gelöscht werden.

Eine rein beschreibende Benutzung stellt keine rechtserhaltende Benutzung dar.

In Ausnahmefällen kann eine fehlende rechtserhaltende Benutzung gerechtfertigt sein. Berechtigte Gründe der Nichtbenutzung müssen in unmittelbaren Zusammenhang zu der Marke stehen, ihre Benutzung unmöglich machen und vom freien Willen des Markeninhabers unabhängig sein.

Gerne beraten wir Sie bei Fragen der rechtserhaltenden Benutzung. Am besten Sie lassen diese Prüfung rechtzeitig vor Ablauf der Benutzungsschonfrist vornehmen.

Praxishinweis: Um die rechtserhaltende Benutzung Ihrer Marke bei Bedarf kurzfristig für einen längeren Zeitraum nachweisen zu können, empfehlen wir, dass Sie entsprechende Nachweise kontinuierlich archivieren. Zu diesen Nachweisen gehören, je nach Marke und Waren/Dienstleistungen Beispiele der Benutzung der Marken, Rechnungskopien oder auch Veröffentlichungen über Ihre Marke/Waren/Dienstleistungen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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