Schutzhindernisse

Begriff Erläuterung
Schutzhindernisse

Schutzhindernisse sind Gründe, die der Eintragung einer Markenanmeldung entgegenstehen. Nach der Anmeldung prüft das Markenamt, ob Schutzhindernisse bestehen. Bestehen Schutzhindernisse, wird die Anmeldung zurückgewiesen. Am häufigsten wird Markenanmeldungen entgegen gehalten, dass die Marke für Waren/Dienstleistungen beschreibend sei oder aus anderen Gründen nicht als betrieblicher Herkunftshinweisverstanden werden wird.

Praxishinweis: Bei der Prüfung möglicher Schutzhindernisse sind eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen sowie die Rechtsprechung der Gerichte zu berücksichtigen. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Fachanwalt gezielt beraten, um das Risiko einer Zurückweisung Ihrer Marke zu reduzieren.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Markenlexikon
Leistungsspektrum

Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Leistungsspektrum
Über uns

WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.

Wuesthoff & Wuesthoff
Kontakt

Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.

Kontakt