Verwechslungsgefahr

Begriff Erläuterung
Verwechslungsgefahr

Ein Markeninhaber kann eine Reihe markenrechtlicher Ansprüche nicht nur gegen identische Marken geltend machen, sondern auch gegen ähnliche Marken, wenn für die angesprochenen Verkehrskreise die Gefahr von Verwechslungen besteht.

Eine Verwechslungsgefahr ist gegeben, wenn die zu vergleichenden Marken als auch die zu vergleichenden Waren/Dienstleistungen identisch oder ähnlich sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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