Nizzaer Klassifikation

Begriff Erläuterung
Nizzaer Klassifikation

Nizzaer Klassifikation ist ein System zur Einteilung der verschiedenen Waren und Dienstleistungen, für die eine Marke angemeldet wird. Die Einteilung findet in 34 Waren- und 8 Dienstleistungsklassen statt.

Die Nizzaer Klassifikation wurde durch das internationale Nizzaer Abkommen 1957 ins Leben gerufen. Alle Mitgliedsländer des Nizzaer Abkommen wenden die Nizzaer Klassifikation bei Markenanmeldungen in ihrem Land an. Eine Expertenkommission überarbeitet die Nizzaer Klassifikation jedes Jahr und berücksichtigt dabei neue Begriffe für Waren und Dienstleistungen. Durch die Anwendung der Nizzaer Klassifikation wird die einheitliche Anmeldung von Marken in verschiedenen Ländern erleichtert.

Bei der Anmeldung einer Marke in Deutschland und der EU muss ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis eingereicht werden, in dem die Waren/ Dienstleistungen aufgeführt und der jeweiligen Klasse der Nizzaer Klassifikation zugeordnet sind.

Praxishinweis: Wie gut eine Marke Ihre Tätigkeit bzw. Ihre Produkte schützt hängt unter anderem von der Formulierung der beanspruchten Waren/ Dienstleistungen ab. Vor der Anmeldung einer Marke sollte genau überlegt werden, welche Waren/ Dienstleistungen für Sie von Interesse sind und welche Klassen beansprucht werden sollen. In unseren Preispaketen BASIS und PRO übernehmen wir die Erstellung eines Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis für Sie.

Nizza-Klassen Details

Synonyme: Nizza-Klassifikation, internationale Markenklassifikation
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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