Kollektivmarken

Begriff Erläuterung
Kollektivmarken

Als Kollektivmarken können alle als Marke schutzfähigen Zeichen eingetragen werden, die geeignet sind, die Waren oder Dienstleistungen der Mitglieder des Inhabers der Kollektivmarke von denjenigen anderer Unternehmen nach ihrer betrieblichen oder geographischen Herkunft, ihrer Art, ihrer Qualität oder ihren sonstigen Eigenschaften zu unterscheiden. Inhaber von Kollektivmarken können nur Verbände von Herstellern, Erzeugern, Dienstleistungsunternehmern oder Händlern sein.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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