Harmonisierungsamt

Begriff Erläuterung
Harmonisierungsamt

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) heißt seit dem 23. März 2016 Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und hat seinen Sitz in Alicante.

Das HABM ist zuständig für die Verwaltung der Unionsmarke und des eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters.

1994 wurde das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) gegründet, um einheitliche Schutzrechte mit EU-weiter Wirkung zu verwalten. Über das HABM können Sie Rechte an Marken und Geschmacksmustern mit Schutz in der gesamten Europäischen Union sichern.

Synonyme: HABM
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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