Gewerblicher Rechtsschutz

Begriff Erläuterung
Gewerblicher Rechtsschutz

Der gewerbliche Rechtsschutz dient dem Schutz des geistigen Eigentums und bezeichnet den Schutz einer gewerblich verwertbaren Leistung und den Schutz geschäftlicher Kennzeichen.

Zum gewerblichen Rechtsschutz zählen Schutzrechte wie Marken, Designs, Patente, Gebrauchsmuster, das Sortenschutzrecht sowie der Halbleiterschutz. Auch das Urheberrecht wird teilweise zum gewerblichen Rechtsschutz gezählt. Die gewerblichen Schutzrechte sind als absolute Rechte ausgestaltet und genießen daher den Eigentumsschutz nach Art. 14 Grundgesetz.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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