Firmenlogo

Begriff Erläuterung
Firmenlogo

Ein Firmenlogo kann als Bildmarke oder Wort-Bildmarke eintragbar sein. Gegebenenfalls ist ein zusätzlicher Schutz als Design sinnvoll.

Bei der Anmeldung eines Logos als Marke sollte auf eine gute Qualität der Abbildung geachtet werden.

Praxishinweis: Firmenlogos werden häufig von Dritten wie etwa Agenturen entwickelt. Achten Sie darauf, dass Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte an dem Logo verfügen. Melden Sie ein Logo als Marke an, ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen, könnte der Urheber gegen Sie Rechte geltend machen. Sie sollten insbesondere darauf achten, dass die Ihnen eingeräumten Rechte (Lizenz) die Anmeldung und Benutzung als Marke erlauben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

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