Entgangener Gewinn

Begriff Erläuterung
Entgangener Gewinn

Der Markeninhaber kann gegen einen Verletzer verschiedene Ansprüche geltend machen, unter anderem Schadensersatz in Form seines entgangenen Gewinns.

Wer eine Markenverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begeht, ist dem Inhaber der Marke zum Ersatz des durch die Verletzungshandlung entstandenen Schadens verpflichtet.

Da die Berechnung des tatsächlich entgangenen Gewinns im Einzelfalls schwierig ist, kann der Geschädigte seinen Schaden auf zwei weiteren Wegen berechnen. Zum einen kann er denjenigen Betrag verlangen, den er von dem Verletzer im Falle einer Lizenzierung als Lizenzgebühr hätte fordern können (Lizenzanalogie). Zum anderen kann er den vom Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielten Gewinn einfordern (Abschöpfung des Verletzergewinns).

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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