Amt

Begriff Erläuterung
Amt

Es gibt weltweit verschiedene Ämter, die für die Prüfung und Verwaltung von Marken zuständig sind.

Für deutsche Marken ist das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) zuständig, für EU Marken (Unionsmarken) das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) und für internationale Marken die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO).

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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