Logo

Begriff Erläuterung
Logo

Ein Logo kann als Bildmarke oder Wort-Bildmarke eintragbar sein. Gegebenenfalls ist ein zusätzlicher Schutz als Design sinnvoll.

Bei der Einreichung einer Markenanmeldung für ein Firmenlogo sollte auf eine gute Qualität der Abbildung geachtet werden, damit das Logo richtig veröffentlicht wird.

Praxishinweis: Firmenlogos werden häufig von Dritten entwickelt. Achten Sie darauf, dass Sie über die entsprechenden Nutzungsrechte an dem Logo verfügen. Melden Sie ein Logo als Marke an, ohne über die entsprechenden Rechte zu verfügen, könnte der Urheber gegen Sie Rechte geltend machen. Sie sollten insbesondere darauf achten, dass die Ihnen eingeräumten Rechte (Lizenz) die Anmeldung und Benutzung als Marke erlauben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

Markenlexikon
Leistungsspektrum

Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

Leistungsspektrum
Über uns

WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
Kompetenz und Erfahrung.

Wuesthoff & Wuesthoff
Kontakt

Sie können uns nicht nur online beauftragen. Gerne beraten wir Sie auch persönlich. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen haben oder eine persönliche Beratung wünschen.

Kontakt