Änderung der Marke

Begriff Erläuterung
Änderung der Marke

Eine Änderung der Marke ist nach der Anmeldung nur sehr eingeschränkt möglich.

Eine Änderung der angemeldeten deutschen Marke oder EU Marke in Bezug auf das Zeichen selbst, d.h. das angemeldete Wort oder Logo, ist nach Einreichung nicht mehr möglich. Lediglich sprachliche Fehler, Schreibfehler oder sonstige offensichtliche Unrichtigkeiten können abgeändert werden. In anderen Ländern kann eine bereits eingetragene Marke unter Umständen wesentlich weitgehender abgeändert werden.

Die Liste der angemeldeten Waren und Dienstleistungen kann immer eingeschränkt, aber nie erweitert werden. Sofern nach der Anmeldung einer Marke weitere Waren oder Dienstleistungen von Interesse sind, müsste für das gleiche Zeichen eine weitere Marke mit den weiteren Waren und Dienstleistungen angemeldet werden.

Praxishinweis: Die Ausgestaltung der Marke und die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke angemeldet wird, sollten vor Anmeldung gut überlegt werden. Eine gut gewählte und gut angemeldete Marke spart Kosten und lässt sich leichter durchsetzen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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