Gebühren

Begriff Erläuterung
Gebühren

Das Markenamt verlangt Amtsgebühren für verschiedene Dienstleistungen, so auch für die Prüfung einer Markenanmeldung oder die Verlängerung der Schutzdauer einer Marke.

Praxishinweis: Es bestehen Zahlungsfristen. Werden diese Fristen versäumt, kann dies zu einem Rechtsverlust führen. Wir geben Auskunft, welche Fristen zu beachten sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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Wir beraten und vertreten wir Sie auch im Fall einer Markenverletzung, Abmahnung, Abgrenzungsvereinbarung, Lizenz
oder bei anderen Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes.

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WUESTHOFF & WUESTHOFF ist seit 1927
auf geistiges Eigentum spezialisiert.
Wir verfügen über entsprechende
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