DPMA

Begriff Erläuterung
DPMA

Deutsches Patent- und Markenamt, das insbesondere für nationale deutsche Markenanmeldungen zuständig ist.

Das DPMA prüft Marken, Designs, Gebrauchsmuster und Patente. Es registriert diese Schutzrechte und informiert die Öffentlichkeit darüber.

Das DPMA wurde 1877 als Kaiserliches Patentamt in Berlin gegründet. Entsprechend war der erste Kanzleisitz von WUESTHOFF & WUESTHOFF in Berlin. Nach dem Umzug des Hauptsitzes des DPMA nach München, wurde auch der Kanzleisitz von WUESTHOFF & WUESTHOFF nach München verlegt. Das DPMA gehört als obere Bundesbehörde zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen und die Begutachtung oder Verwertung von Marken gehören nicht zum Aufgabengebiet des DPMA. Diese Dienstleistungen bieten vielmehr spezialisierte Rechtsanwälte oder Patentanwälte an.

Synonyme: Deutsches Patent- und Markenamt
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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