Kosten Markeneintragung

Marke rechtlich absichern

Mit einer Markenanmeldung Wert und Erfolg Ihres Unternehmens schützen

Internationale Marken anmelden

Marke im In- und Ausland vom Wettbewerb abgrenzen

Markenschutz durchsetzen

Erfolgreich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen

 

Kosten einer Markenanmeldung – welche Gebühren für nationale und internationale Marken anfallen

Was kostet eine Markenanmeldung? Auf diese Frage gibt es keine einfache Antwort, denn der Preis einer Markenanmeldung berechnet sich aus unterschiedlichen Faktoren. Welchen Schutzbereich möchten Sie für Ihre Marke beantragen? In welche Klassen möchten Sie sie eintragen? In diesem Beitrag erklären wir Ihnen, wie sich die Kosten einer Markenanmeldung zusammensetzen und welche Vorüberlegungen Sie vor der Markeneintragung tätigen sollten.

 

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National und international – welche Kosten entstehen bei der Markenanmeldung?

Grundsätzlich gilt für den Markenschutz, dass dieser immer an bestimmte Gebiete gebunden ist. Firmen, die in Deutschland ansässig sind, haben die Möglichkeit, Ihre Marke national in Deutschland, als Unionsmarke in der Europäischen Union oder weltweit als Internationale Registrierung (IR) schützen zu lassen. Alternativ ist es auch möglich, eine Anmeldung direkt bei einem anderen nationalen Markenamt einzureichen.

 

  • Anmeldung einer DE-Marke: Marken, die innerhalb von Deutschland geschützt werden sollen, werden über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet. Für eine Eintragung, inklusive dreier Klassen gemäß der Nizza-Klassifizierung, berechnet das DPMA amtliche Gebühren von 290 Euro. Für jede weitere Waren- und Dienstleistungsklasse werden weitere 100 Euro berechnet. Für eine schnelle Bearbeitung und eine Einreichung der Unterlagen in Papierform verlangt das DPMA höhere Kosten.

 

  • Anmeldung einer Unionsmarke: Wollen Sie Ihre Marke in der gesamten EU schützen, lohnt sich eine Unionsmarke. Die Registrierung der Marke wird durch das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) vorgenommen. Beim EUIPO fällt für die Markenanmeldung eine Grundgebühr von 850 Euro an, die eine Waren- und Dienstleistungsklasse enthält. Die zweite Klasse kostet 50 Euro, ab der dritten Klasse fällt eine Gebühr von 150 Euro an.

 

  • Anmeldung einer IR-Marke: Wenn Sie Ihre Marke über die EU hinaus, beispielsweise in den USA, China, Großbritannien oder der Schweiz schützen möchten, ist dies über die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) möglich. Voraussetzung für eine IR-Marke ist jedoch eine nationale Marke, auf welche die IR-Marke gestützt werden kann. Bei dem Markenamt, bei dem diese sogenannte Basismarke angemeldet wurde, ist auch die IR-Marke anzumelden. Die amtlichen Kosten der IR-Marke setzen sich aus den hierfür anfallenden Gebühren des Markenamtes der Basismarke, den Kosten der WIPO (ab 653 Schweizer Franken) und den Kosten der Länder zusammen, die in der IR-Markenanmeldung benannt werden. Relevant sind ferner die angemeldeten Klassen und ob die Marke farbig ist. Entsprechend können die Gebühren unterschiedlich ausfallen.

 

Welche Markenanmeldung hat das beste Preis-Leistungsverhältnis? 

Mit einem Markenschutz in den 27 EU-Mitgliedsstaaten hat die Unionsmarke das beste Preis-Leistungsverhältnis. Gleichzeitig ist jedoch das Risiko, dass eine ähnliche Marke bereits vorhanden ist und Sie Markenrechte Dritter verletzen, größer als bei rein nationalen Anmeldungen. Auch die Kriterien zur formalen Schutzfähigkeit sind für eine europäische Marke deutlich vielfältiger und erfordern eine fundierte Auseinandersetzung mit den möglichen Schutzhindernissen in den verschiedenen Ländern der EU.

 

Welche Schritte gilt es vor der Markenanmeldung zu beachten?

Die Markeneintragung beim jeweiligen Markenamt stellt den Abschluss eines längeren Prozesses dar. Vor der Eintragung der Marke ist die Durchführung dreier Schritte notwendig:

  1. Prüfung auf Schutzfähigkeit: Die Markenämter prüfen nach Einreichung der Markenanmeldung, ob der Marke Schutzhindernisse entgegenstehen. Sie sollten deshalb vorab sicherstellen, dass Ihre Marke dieser Prüfung standhält und vor allem die folgenden Kriterien erfüllt: Die Marke muss Unterscheidungskraft besitzen und darf nicht beschreibend sein. Gleiches gilt für Marken, die amtliche oder staatliche Zeichen verwenden, irreführend sind oder gegen die guten Sitten verstoßen.

 

  1. Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche: Beim Markenschutz geht es darum, einen Markennamen oder ein Logo vor der Nutzung durch Dritte zu schützen. Gleichzeitig laufen Sie Gefahr, dass Sie selbst ältere Marken verletzen und sollten vor der Markenanmeldung daher eine gründliche Recherche nach Ähnlichkeit zu bereits bestehenden Marken durchführen. Das Markenamt führt keine Prüfung nach ähnlichen oder identischen Marken durch und es obliegt Ihrer Verantwortung, sich durch eine gründliche Markenrecherche vor potenziellen Schadensersatzansprüchen zu schützen.

 

  1. Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Der Markenschutz schützt eine Marke nicht uneingeschränkt als solche. Der Schutzumfang wird vielmehr durch das geografische Gebiet der Eintragung und die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke eingetragen ist, bestimmt. Die Waren und Dienstleistungen werden in die sogenannten Nizza-Klassen eingeordnet. Bei den Waren und Dienstleistungen können Sie aus mehr als 10.000 bereits akzeptierten Waren und Dienstleistungen aus 45 Klassen wählen und reichen ein entsprechendes Verzeichnis zusammen mit Ihren Anmeldungsunterlagen ein.

 

Welche Kosten fallen für die Verlängerung einer Marke an?

Wird eine Marke erfolgreich registriert, ist sie im jeweiligen Schutzgebiet für zehn Jahre geschützt. Danach muss der Markenschutz verlängert werden. Die Kosten hierfür beginnen bei 750 Euro für DE-Marken (bis 3 Klassen) und 850 Euro für Unionsmarken (1 Klasse). Gerade für deutsche Marken liegt der Preis der Verlängerung des Markenschutzes deutlich über dem der Anmeldung. Ihre Marke auslaufen zu lassen und erneut anzumelden ist jedoch nicht empfehlenswert. Denn zwischenzeitlich können andere Marken anmeldet worden sein, die dann älter als Ihre Neuanmeldung wären.

 

Unsere Vorteile auf einen Blick

Schutzhindernisse ausschließen Ähnlichkeiten zu Dritten vermeiden DE-Marke erfolgreich registrieren Marken international eintragen Jetzt Marke anmelden

 

Wer kann eine Markenanmeldung vornehmen?

Jede natürliche oder juristische Person kann direkt über das Markenamt eine Marke anmelden. Für Laien birgt dies jedoch einige Risiken, beispielsweise wenn Sie Ähnlichkeiten zu anderen Marken in Ihrer Recherche übersehen haben und daraufhin eine Abmahnung durch ein anderes Unternehmen erhalten. Auch eine unzureichende Klassifizierung im Verzeichnis Ihrer Waren und Dienstleistungen kann dazu führen, dass der Schutz Ihrer Marke geringer ist als geplant und Sie Ansprüche nicht geltend machen können. Unsere Kanzlei ist seit mehr als 90 Jahren auf das Markenrecht spezialisiert und kennt die Fallstricke einer Markenanmeldung genau. Vertrauen Sie uns die Markenrecherche und die Prüfung Ihrer Unterlagen an – so können Sie sichergehen, dass sich Ihre Marke ausreichend abgrenzt und Sie sich im Falle einer Verletzung des Markenrechts wehren können.

 

Warum sich die Kosten einer anwaltlichen Beratung für Sie lohnen

Ob nationale oder internationale Marke, drei oder mehr Klassen – der Preis für eine Markenanmeldung hängt von verschiedenen Faktoren ab. Neben den anfallenden amtlichen Gebühren empfehlen wir eine fachliche Beratung durch spezialisierte Rechtsanwälte, um etwaige Folgekosten oder wirtschaftliche Einbußen für Ihr Unternehmen zu vermeiden. Mit unserer mehr als 90-jährigen Erfahrung im Markenrecht und unserem internationalen Netzwerk spezialisierter Kooperationsanwälte unterstützen wir Sie in allen Fragen zum Markenschutz. 

1. Paketauswahl
2. Angaben zur Marke
3. Zusammenfassung

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Mit einer Marke erwerben Sie ein Monopol an Ihrem Namen oder Logo. Damit schaffen Sie Vertrauen und Wiedererkennung bei Ihren Kunden.

Wählen Sie Ihr Anmeldepaket direkt aus oder lassen sich durch die folgenden Fragen zum richtigen Anmeldepaket führen:

In welchen Ländern benötigen Sie aktuell und zukünftig Markenschutz?
Sie können ein Land oder mehrere Länder auswählen.
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Möchten Sie eine Einschätzung, wie hoch die Chancen der Eintragung Ihrer Marke sind?
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Sollen wir vorab eine Markenähnlichkeitsrecherche durchführen?
Angabe 4 von 4
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
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  • 1 Jahr Markenüberwachung
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** Die fristgemäße Einzahlung der amtlichen Gebühr ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung Ihrer Marke. Die Höhe der amtlichen Gebühr hängt von den angemeldeten Klassen ab. Das Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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