Markennamen schützen lassen

Marke rechtlich absichern

Mit einer Markenanmeldung Wert und Erfolg Ihres Unternehmens schützen

Internationale Marken anmelden

Marke im In- und Ausland vom Wettbewerb abgrenzen

Markenschutz durchsetzen

Erfolgreich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen

 

Markennamen schützen lassen – wie die Markenanmeldung gelingt

Ihren Markennamen können Sie als Wortmarke oder als kombinierte Wort-Bildmarke schützen. Mit einer Eintragung ins Markenregister erwerben Sie ein Monopol an Ihrem Markennamen. In diesem Beitrag klären wir, warum Sie Ihren Markennamen schützen sollten, was eine Wortmarke ist und welche Schritte Sie bei der Markenanmeldung beachten müssen.

 

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Warum Sie Ihren Markennamen schützen sollten

Ihre Produktbezeichnung ist Erkennungszeichen und Entscheidungshilfe für Ihre Kunden, denn anhand dieses Namens identifizieren sie Ihre Produkte. Somit ist Ihr Markenname auch ein Qualitätszeichen, das einen wirtschaftlichen Wert besitzt – und diesen sollten Sie vor Nachahmern schützen. Mit einer Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) oder dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sichern Sie sich den Schutz Ihrer Marke am Markt und sind dazu berechtigt, anderen die Nutzung Ihres Markennamens zu verbieten.

 

Mit der Eintragung Ihrer Produktbezeichnung schützen Sie sich zudem davor, dass Dritte statt Ihnen eine identische oder eine stark ähnelnde Marke eintragen lassen, Ihnen eine Abmahnung schicken und Ihnen die Benutzung Ihrer Marke untersagen. Es gibt also viele wichtige Gründe, Ihren Markennamen eintragen zu lassen und somit ein Monopolrecht daran zu erhalten.

 

Was ist eine Wortmarke?

Eine Wortmarke ist eine Abfolge von textlichen Zeichen des lateinischen Alphabets, gängigen Sonderzeichen oder Zahlen. Das Wort muss dabei kein existierender Begriff sein und umfasst auch Fantasienamen. Bei Wortmarken ist die Abfolge der Textzeichen geschützt – nicht deren grafische Gestaltung. Wortmarken werden beim DPMA in der Standardschrift Arial und der Farbe schwarz eingetragen. Meist sind auch weitere Schreibweisen geschützt. Lässt ein Restaurant beispielsweise den Namen „Pizzeria Stella“ als Wortmarke schützen, wären z.B. auch die folgenden gängigen Varianten geschützt:

 

  • pizzeria stella
  • PIZZERIA STELLA
  • Pizzeria Stella
  • Pizzeria Stella
  • Oder die gleiche Schreibweise in einer anderen Standardschrift wie etwa Times New Roman

 

Möchten Sie Ihren Markennamen ausschließlich in einer bestimmten Schriftart oder einer bestimmten Farbe eintragen, gilt dies nicht mehr als Wortmarke, sondern als Wort-Bildmarke.

 

Was ist eine Wort-Bildmarke?

Eine Wort-Bildmarke ist eine Kombination aus textlichen und grafischen Zeichen. Zu den schützenswerten grafischen Zeichen gehören dann auch beispielsweise Schriftzeichen aus anderen Alphabeten als dem lateinischen oder anderen Farben als Schwarz. Bei kombinierten Wort-Bildmarken besteht Schutz für diese Kombination, nicht jedoch für die einzelnen Bestandteile – Dritten kann daher die Nutzung des reinen Wortbestandteils oder des Wortbestandteils in einer anderen grafischen Darstellung unter Umständen nicht untersagt werden.

 

Welche Markennamen kann man schützen und welche nicht?

Das Markenrecht sieht absolute Schutzhindernisse vor und legt hiermit fest, welche Firmennamen als Marke geschützt werden können. Bei der Anmeldung wird die Schutzfähigkeit Ihres Markennamens geprüft und dessen Eintragung im Falle eines Schutzhindernisses abgelehnt. Daher sollten Sie Ihren Markennamen auf die folgenden Kriterien hin prüfen:

 

  • Keine Unterscheidungskraft: Da die Marke eine Monopolstellung einnehmen soll, muss sie als Hinweis auf die betriebliche Herkunft der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen verstanden werden können. Dies ist beispielsweise bei dem als reine Werbeaussage verstandenen Begriff „SUPER“ nicht der Fall. Auch wurde die Eintragung der Marke „WM 2016“ abgelehnt, da für diesen Begriff ein berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit und des Wettbewerbs besteht, diesen zu nutzen.

 

  • Beschreibende Begriffe: Markenschutz wird auch nicht für beschreibende Namen vergeben, die auf die Eigenschaften oder Herkunft eines Produkts verweisen. „Diesel“ ist beispielsweise für Kraftstoff nicht schutzfähig, in der Kategorie Kleidung hingegen ist „Diesel“ eine eingetragene Marke.

 

  • Irreführende Bezeichnungen: Markennamen dürfen Verbraucher nicht täuschen, beispielsweise im Hinblick auf die Herkunft oder Produktionsweise des Produkts. Der Name „Westfalenwurst“ wäre beispielsweise als Marke nicht eintragbar, würde die Wurst nicht in der Region Westfalen, sondern ersichtlich in den Niederlanden oder einem anderen deutschen Bundesland hergestellt.

 

  • Staatliche und amtliche Zeichen: Nicht schutzfähig sind sämtliche Bezeichnungen von Ämtern oder staatlichen Institutionen. Dazu gehören auch Bezeichnungen und Abkürzungen internationaler Organisationen, zum Beispiel „Unicef“.

 

  • Sitten- und ordnungswidrige Zeichen: Auch für Bezeichnungen, die gegen die guten Sitten verstoßen und hetzende oder menschenverachtende Begriffe enthalten, gelten absolute Schutzhindernisse.

 

Unsere Vorteile auf einen Blick

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Welche Prüfungen führt das Markenamt nicht durch?

Das DPMA oder EUIPO kontrolliert nicht, ob der angemeldeten Marke ältere Marken entgegenstehen. Es prüft vielmehr ausschließlich, ob absolute Schutzhindernisse vorliegen, während es in Ihrer Verantwortung steht, zu prüfen, ob Ihr Firmenname schon als Marke existiert. Die Recherche nach identischen und ähnlichen eingetragenen Marken ist aufwändig, doch absolut notwendig, um potentielle Rechtsstreitigkeiten nach der Veröffentlichung Ihrer Markeneintragung zu vermeiden. Weil die Anzahl ähnlicher Marken oft unüberschaubar ist und Ähnlichkeitsmerkmale für Laien nicht immer zu erkennen sind, lohnt es sich, die Recherche auszulagern oder sich Beratung durch Experten im Markenrecht zu holen.

 

Wie Sie Ihren Markennamen anmelden

Wenn Sie überprüft haben, ob Ihre Marke geschützt werden kann und keine Ähnlichkeit zu älteren Marken hat, stehen Sie kurz vor der Anmeldung Ihres Markennamens beim DPMA oder EUIPO. Neben der Stellung eines Eintragungsantrags müssen Sie ein Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erstellen, in dem Sie Ihre Produkte nach der Nizza-Klassifikation einordnen – dann haben Sie alle Unterlagen beisammen und können diese beim Markenamt einreichen. Ihre Unterlagen zur Markenanmeldung können Sie entweder elektronisch oder in Papierform einreichen.

 

Sie wünschen sich eine Überprüfung Ihrer Unterlagen, bevor diese eingereicht werden? Nutzen Sie unser Portal Markenschutz-Online. Patent- und Rechtsanwälte aus unserer auf Markenrecht spezialisierten Kanzlei überprüfen Ihre Dokumente und reichen sie nach positiver Prüfung für Sie beim Markenamt ein. Auf diese Weise gehen Sie sicher, dass Ihr Produkt- oder Firmenname als eingetragene Marke die erwartete Schutzwirkung entfaltet.

 

Auch bei der Anmeldung von internationalen Marken stehen wir Ihnen zur Seite und unterstützen Sie in allen Prozessen der Markenanmeldung.

 

Was kostet es, einen Firmennamen als Marke eintragen zu lassen?

Die amtliche Gebühr für eine Markenanmeldung, unabhängig vom Markentyp, beträgt 290 Euro für eine digitale Einreichung. Darin enthalten sind drei Klassen. Für eine beschleunigte Bearbeitung oder zusätzliche Klassen entstehen weitere Gebühren. Sollte Ihre Marke abgelehnt werden (zum Beispiel aus formalen Gründen), werden die Anmeldegebühren nicht zurückerstattet. Um Ihren Markennamen einzutragen und langfristig zu schützen, empfehlen wir Ihnen schon in der Antragsvorbereitung einen Experten aus dem Bereich Markenrecht hinzuzuziehen.

 

Ihre Marke über Markenschutz-Online anmelden lassen

Die Eintragung Ihres Firmennamens als Marke sichert den Schutz und den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens – doch bei der Antragsstellung gibt es viele Feinheiten zu beachten, die sich auf die Schutzwirkung Ihrer Marke auswirken können. In unserer Kanzlei, die sich seit 90 Jahren auf Patent- und Markenrecht spezialisiert hat, finden Sie den richtigen Ansprechpartner für Ihre Fragen.

 

1. Paketauswahl
2. Angaben zur Marke
3. Zusammenfassung

Jetzt Ihre Marke anmelden!

Mit einer Marke erwerben Sie ein Monopol an Ihrem Namen oder Logo. Damit schaffen Sie Vertrauen und Wiedererkennung bei Ihren Kunden.

Wählen Sie Ihr Anmeldepaket direkt aus oder lassen sich durch die folgenden Fragen zum richtigen Anmeldepaket führen:

In welchen Ländern benötigen Sie aktuell und zukünftig Markenschutz?
Sie können ein Land oder mehrere Länder auswählen.
Angabe 1 von 4
Haben Sie eine Liste der Produkte / Dienstleistungen, für die Sie Ihre Marke anmelden wollen?
Angabe 2 von 4
Möchten Sie eine Einschätzung, wie hoch die Chancen der Eintragung Ihrer Marke sind?
Angabe 3 von 4
Sollen wir vorab eine Markenähnlichkeitsrecherche durchführen?
Angabe 4 von 4
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
  • 1 Jahr Markenüberwachung
* Pflichtfelder
** Die fristgemäße Einzahlung der amtlichen Gebühr ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung Ihrer Marke. Die Höhe der amtlichen Gebühr hängt von den angemeldeten Klassen ab. Das Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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