Firmennamen schützen

Marke rechtlich absichern

Mit einer Markenanmeldung Wert und Erfolg Ihres Unternehmens schützen

Internationale Marken anmelden

Marke im In- und Ausland vom Wettbewerb abgrenzen

Markenschutz durchsetzen

Erfolgreich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen

 

Firmennamen schützen lassen - Wie Sie Ihr Unternehmen rechtlich absichern

Ihr Firmenname ist das Aushängeschild Ihres Unternehmens und ist ein Synonym für den guten Ruf Ihrer Produkte und Dienstleistungen. Außerdem ist er ein wichtiges Erkennungsmerkmal für Ihre Kunden. Um Ihren Firmennamen vor Missbrauch zu schützen und Ihre Marktposition zu sichern, sollten Sie ihn als Marke eintragen lassen. Erfahren Sie in diesem Beitrag, warum sich der Schutz des Firmennamens als Marke lohnt, warum der reine Schutz der geschäftlichen Bezeichnung oft zu kurz greift und was Sie bei der Markenanmeldung beachten sollten.

Als Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz beraten wir Sie zudem persönlich und führen Markenanmeldungen sowie anfallende rechtliche Schritte für Sie durch.  

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Warum sich der Schutz Ihres Firmennamens lohnt

Sie haben viel Zeit und andere Ressourcen in Ihre Firma oder eine Produktidee investiert – deshalb sollten auch nur Sie von deren Erfolgen profitieren. Doch Trittbrettfahrer und Nachahmer, die ungeschützte Firmennamen für Ihre Zwecke ausnutzen, sind weit verbreitet. Wenn Sie Ihre Firma jedoch als Marke geschützt haben, können Sie regelmäßig wesentlich einfacher Unterlassung und gegebenenfalls auch Schadensersatz einfordern. Zudem sichert Ihnen ein als Marke geschützter Firmenname das Monopolrecht, diesen zu nutzen und Ihre Marktposition zu sichern. Neben Ihrem Firmennamen können Sie auch Ihr Logo als Marke eintragen – somit sichern Sie sich dessen Exklusivität und Wiedererkennung durch Ihre Kunden.

 

Geschäftliche Bezeichnungen – welche Unterschiede zum Markenschutz bestehen

Geschäftliche Bezeichnungen sind sämtliche Unternehmenskennzeichen, die im geschäftlichen Verkehr als Name, als Firma oder als besondere Bezeichnung eines Geschäftsbetriebs oder eines Unternehmens benutzt werden. Sie können ab der ersten Nutzung im Geschäftsverkehr ohne Eintragung Schutz genießen.

 

Im Vergleich zu Marken sind Geschäftsbezeichnungen jedoch räumlich beschränkt, denn sie beziehen sich lediglich auf den geographischen Tätigkeitsbereich des Unternehmens. Vertreibt und vermarktet Ihr Unternehmen Ihre Waren nur in einer bestimmten Region, ist Ihr Firmenname nur in dieser geschützt. Wenn Sie auch überregional Filialen betreiben oder Ihre Dienstleistungen auch deutschlandweit anbieten, besteht auch ein deutschlandweiter Schutz. Warum also ist eine Eintragung Ihres Firmennamens als Marke dennoch lohnenswert?

 

  • Marken unterliegen keinen räumlichen Beschränkungen, sondern bieten Schutz in dem Gebiet, für das sie eingetragen sind – eine deutsche Marke deutschlandweit, eine EU Marke in sämtlichen 27 EU Mitgliedstaaten.

 

  • Marken können einen weiteren Schutzumfang als Geschäftsbezeichnungen oder andere Unternehmenskennzeichen besitzen. Denn ihr Schutz bezieht sich auf sämtliche Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke eingetragen ist. Daher kommt der Formulierung der Markenanmeldung besondere Bedeutung zu.

 

  • Auch im Falle des Vorgehens gegen unautorisierte Benutzung bietet eine eingetragene Marke einen erheblichen Vorteil: ihre Existenz kann durch Vorlage der Markenurkunde nachgewiesen werden, denn ihr Schutz entsteht durch Eintragung im Markenregister. Der Schutz als geschäftliche Bezeichnung hängt hingegen von der Benutzung ab. Entsprechend muss bei einem Vorgehen aus einer geschäftlichen Bezeichnung deren Existenz durch den Nachweis ihrer aktuellen und vor allem ihrer vergangenen Benutzung belegt werden. Dies ist sehr aufwändig und vor Gericht regelmäßig ein umfangreicher Streitpunkt.

 

Unsere Vorteile auf einen Blick

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Was Sie beachten sollten, wenn Sie Ihren Firmennamen schützen lassen

Wie bei jeder Markenanmeldung ist eine Recherche älterer Marken und eingetragener Firmennamen erforderlich, um eine Verwechslungsgefahr mit älteren Rechten zu vermeiden Zudem muss der Name weitere Kriterien erfüllen, um geschützt zu werden:

 

  • Unterscheidungskraft: Ihr Firmenname sollte nicht beschreibend sein und keine allgemeingültigen Begriffe enthalten, es sei denn, sie bezeichnen einen anderen Zusammenhang (Birne als Name für ein Computermodell). Er sollte als betrieblicher Herkunftshinweis verstanden werden (z.B. nicht lediglich als Werbeaussage).

 

  • Keine Hoheitszeichen: Der Name darf keine Symbole oder Bezeichnungen enthalten, die sich auf staatliche Ämter oder Funktionen beziehen.

 

  • Sitten- und ordnungskonform: Firmennamen, die gegen die guten Sitten oder die Sozial- und Rechtsmoral verstoßen, dürfen nicht eingetragen werden.

 

  • Nicht in die Irre führen: Der Firmenname darf keine Bezeichnungen oder Attribute enthalten, die irreführend sein könnten. Also beispielsweise, dass fairer Handel behauptet wird, diesem jedoch nicht so ist.

 

Um gut geschützt zu sein, müssen Sie Ihre Marke zudem für die richtigen Waren und Dienstleistungen eintragen - sonst benutzen Sie eine Marke, die Sie nicht eingetragen haben und haben eine Markeneintragung, die Sie nicht benutzen. Um Risiken bei der Eintragung Ihrer Marke zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, Unterstützung durch im Markenrecht spezialisierte Anwälte zu suchen.

 

Nutzen Sie unser Online-Portal, mit dem Sie Ihre Markenanmeldung vollständig digital durchführen können. Anhand gezielter Fragestellungen können Sie zudem Ihren persönlichen Beratungsbedarf bestimmen und nach Wunsch einen Termin mit einem der Fachanwälte unserer Kanzlei vereinbaren.

 

Wie Sie Ihren Firmennamen als Marke anmelden

Die Eintragung Ihres Firmennamens als deutsche Marke geschieht über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA), die Eintragung als EU Marke über das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Da das Amt bei Zurückweisung einer Markenanmeldung die amtliche Gebühren nicht zurückerstattet und Änderungsmöglichkeiten nur in beschränktem Umfang bestehen, übernehmen wir für Sie eine Vorabprüfung Ihrer Unterlagen. Reichen Sie diese online über unser Tool ein. Auf Wunsch führen wir weitere Prüfungen für Sie durch und reichen Ihre Unterlagen abschließend beim Markenamt ein. Nach Erhalt der Eintragsurkunde übermitteln wir Ihnen diese.

 

Auch wenn Sie Markenschutz außerhalb der EU genießen möchten, können Sie auf unsere Expertise zählen. Wir führen Markenanmeldungen in mehr als 100 Ländern durch und können bei Bedarf auf unser Netzwerk spezialisierter ausländischer Anwälte zugreifen, durch die wir auch in anderen Ländern vor Ort sind. 

 

Wie lange der Markenschutz gültig ist

Nach der Eintragung besteht für 10 Jahre Markenschutz. Danach muss die Marke verlängert werden. Wir erinnern Sie an diese Frist und führen die Markenverlängerung für Sie durch. Abschließend erhalten Sie den Verlängerungsnachweis.

 

Welche Kosten für den Schutz des Firmennamens als Marke entstehen

Bei der Eintragung des Firmennamens als Marke entstehen Kosten durch das Markenamt und unsere Kanzlei. Die amtlichen Gebühren richten sich nach der Anzahl der angemeldeten Klassen und dem geographischen Schutz der Marke (Deutschland, EU oder andere Länder). In unserem Online-Portal können Sie zwischen unterschiedlichen Leistungspaketen unserer Kanzlei wählen, die bei 249 Euro für eine Eintragung in Deutschland oder der EU beginnen.

 

Schutz des Firmennamens durch Eintragung ins Handelsregister

Für den Schutz Ihres Firmennamens bietet eine Eintragung ins Handelsregister als solche keinen Mehrwert. Denn der Schutz eines Firmennamens als geschäftliche Bezeichnung entsteht durch Benutzung im geschäftlichen Verkehr, nicht durch die Eintragung im Handelsregister. Zusätzlich empfiehlt sich aber dessen markenrechtliche Absicherung.

 

Nutzen Sie unsere Expertise im Markenschutz!

Nachahmer sind ein ernstzunehmendes Risiko, gerade für Start-Ups und kleinere Unternehmen. Deshalb sollten Sie sich frühzeitig damit auseinandersetzen, wie Ihr Firmenname durch eine eingetragene Marke wirkungsvoll geschützt werden kann. Jedoch warten einige Fallstricke auf dem Weg zur Markenanmeldung, denen Sie mit einer rechtlichen Beratung vorbeugen können.

 

Nutzen Sie unser Online-Portal, um Ihre Anmeldeinformationen digital an uns zu übermitteln und prüfen zu lassen. Verlassen Sie sich auf unsere mehr als 90-jährige Erfahrung bei der deutschen und internationalen Markenanmeldung von Firmennamen.

1. Paketauswahl
2. Angaben zur Marke
3. Zusammenfassung

Jetzt Ihre Marke anmelden!

Mit einer Marke erwerben Sie ein Monopol an Ihrem Namen oder Logo. Damit schaffen Sie Vertrauen und Wiedererkennung bei Ihren Kunden.

Wählen Sie Ihr Anmeldepaket direkt aus oder lassen sich durch die folgenden Fragen zum richtigen Anmeldepaket führen:

In welchen Ländern benötigen Sie aktuell und zukünftig Markenschutz?
Sie können ein Land oder mehrere Länder auswählen.
Angabe 1 von 4
Haben Sie eine Liste der Produkte / Dienstleistungen, für die Sie Ihre Marke anmelden wollen?
Angabe 2 von 4
Möchten Sie eine Einschätzung, wie hoch die Chancen der Eintragung Ihrer Marke sind?
Angabe 3 von 4
Sollen wir vorab eine Markenähnlichkeitsrecherche durchführen?
Angabe 4 von 4
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
  • 1 Jahr Markenüberwachung
* Pflichtfelder
** Die fristgemäße Einzahlung der amtlichen Gebühr ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung Ihrer Marke. Die Höhe der amtlichen Gebühr hängt von den angemeldeten Klassen ab. Das Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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