EU-Marke

Marke rechtlich absichern

Mit einer Markenanmeldung Wert und Erfolg Ihres Unternehmens schützen

Internationale Marken anmelden

Marke im In- und Ausland vom Wettbewerb abgrenzen

Markenschutz durchsetzen

Erfolgreich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen

 

EU-Marke: So schützen Sie Ihre Marke in der Europäischen Union

Marken sind immer nur in den Gebieten geschützt, für die sie eingetragen sind. Eine beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldete Marke gewährt nur in Deutschland Markenschutz. Sie können Ihre Marke aber auch über nationale Grenzen hinaus schützen, zum Beispiel in der gesamten Europäischen Union. In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Überblick über eine EU-Markenanmeldung und deren Vor- und Nachteile.

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Was ist eine Unionsmarke?

Die Unionsmarke ist eine eingetragene Marke, die Schutz in sämtlichen EU-Staaten gewährt. Wie die in Deutschland beim DPMA eingetragene Marke fungiert sie als Erkennungszeichen, das die Produkte oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen unterscheidet. Mit der EU-Marke erhält der Markeninhaber einheitlichen Rechtsschutz für seine Marke in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Neben der Individualmarke, die auf ein Unternehmen hinweist, gibt es auf EU-Ebene Kollektivmarken und Gewährleistungsmarken. Kollektivmarken dienen dazu, Waren und Dienstleistungen der Mitglieder eines Verbandes von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Eine Gewährleistungsmarke dient dazu, Waren oder Dienstleistungen, für die der Inhaber der Marke das Material, die Art und Weise der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen, die Qualität, Genauigkeit oder andere Eigenschaften — mit Ausnahme der geografischen Herkunft — gewährleistet, von solchen zu unterscheiden, für die keine derartige Gewährleistung besteht.

Die Unionsmarke bietet Markenschutz für 10 Jahre – danach kann die Marke verlängert werden. Verlängerungen können beliebig oft beantragt werden.

 

Was bedeutet der Brexit für bestehende und neu angemeldete Unionsmarken? 

Vor dem Austritt Großbritanniens aus der EU bot die EU-Marke auch im Vereinigten Königreich Schutz. Mit dem Brexit ist dies seit Januar 2021 nicht mehr der Fall. Markenschutz gewährt in Großbritannien nunmehr nur eine nationale britische Marke (UK trade mark). Ob Sie die britische Marke als Inhaber einer Unionsmarke automatisch erhalten oder sie beantragen müssen, richtet sich nach dem Zeitpunkt der Eintragung Ihrer Marke:

 

  • Markeneintragung vor dem 31. Januar 2020: Sie erhalten automatisch und ohne weitere Kosten zusätzlich zu Ihrer bestehenden EU-Marke die britische Marke für die verbleibende Laufzeit Ihrer europäischen Marke. Aber Achtung: es handelt sich um eine separate Marke, die auch separat verlängert werden muss.

 

  • Markenanmeldung bis zum 31. Dezember 2020: Wenn Sie Ihre Marke als Unionsmarke angemeldet haben, diese bis zum 31. Dezember 2020 aber noch nicht eingetragen war, haben Sie eine britische Marke nicht automatisch erhalten. Bis zum 30. September können Sie aber gegen eine zusätzliche Gebühr eine britische Marke anmelden, welche die gleichen Markendetails wie Ihre Unionsmarke hat, auch denselben Zeitrang. Auch solche Markenanmeldungen nimmt WUESTHOFF & WUESTHOFF vor.

 

  • Markenanmeldungen ab 1. Januar 2021: Ab 2021 müssen Sie zwei voneinander unabhängige Markenanmeldungen in der EU und beim britischen Markenamt beantragen, wenn Sie in der EU und Großbritannien Markenschutz erlangen möchten.

  

Wie melde ich eine EU-Marke an?

Die Anmeldung einer Unionsmarke folgt ähnlichen Prinzipien wie die Anmeldung einer deutschen Marke beim DPMA. Die Markenanmeldung wird jedoch bei dem im spanischen Alicante ansässigen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingereicht.

 

  • Recherche älterer Marken: Vor der Markenanmeldung ist es empfehlenswert, eine Recherche nach bestehenden Marken durchzuführen und diese auf Ähnlichkeit zu Ihrer Marke zu überprüfen. Besteht Verwechslungsgefahr zu einer anderen Marke, sollten Sie Ihren Markennamen unterscheidbarer machen. Ansonsten laufen Sie Gefahr, mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen konfrontiert zu werden.

 

  • Prüfung der Schutzfähigkeit: Auch wenn unterschiedlichste Zeichen als Marke geschützt werden können, gibt es gewisse Schutzhindernisse. Nicht zulässig sind Marken, die beschreibende Angaben sind, rein aus Werbeaussagen bestehen, gegen die guten Sitten verstoßen (zum Beispiel Hinweise auf Gewalt oder Drogen beinhalten) oder staatliche Zeichen nutzen (Flaggen oder Wappen).

 

  • Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses: Der Markenschutz gilt nur für die Waren und Dienstleistungen, für welche die Marke eingetragen ist. Deshalb müssen Sie ein Verzeichnis erstellen, in dem diese Waren und Dienstleistungen aufgeführt und klassifiziert sind. Die Klassifizierung erfolgt in 45 Klassen mit mehr als 73.000 von dem EUIPO bereits akzeptierten Waren und Dienstleistungen.

 

  • Einreichung des Antrags: Nach diesen Vorarbeiten sind Sie bereit für die Einreichung Ihres Antrags beim EUIPO.

 

  • Prüfung durch das EUIPO: Nach rechtzeitiger Zahlung der Amtsgebühren prüft das EUIPO Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis und mögliche Schutzhindernisse. Findet das Amt Fehler oder Eintragungshindernisse, werden Sie informiert und es wird eine Frist zur Beseitigung von Mängeln und zur Einreichung von Stellungnahmen gesetzt.

 

  • Veröffentlichung: Wenn die Prüfung Ihrer Markenanmeldung positiv verlief, wird die Unionsmarke in allen 23 EU-Sprachen veröffentlicht.

 

  • Widerspruchsfrist: Nach der Veröffentlichung haben Dritte drei Monate Zeit, gegen die geplante Eintragung Widerspruch einzulegen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Inhaber einer anderen europäischen Marke seine Schutzrechte verletzt sieht. Nach der Prüfung des Widerspruchs stoppt das EUIPO entweder die Anmeldung oder weist den Widerspruch zurück und trägt die Marke ein.

 

  • Eintragung: Die Marke wird ins Markenregister aufgenommen und bietet Ihnen nun EU-weiten Markenschutz. Sie dürfen Ihre Marke mit dem ®-Symbol versehen und so Dritten zeigen, dass Sie eine eingetragene Marke besitzen.

 

Wie lange dauert die Markenanmeldung?

Für die Eintragung einer Unionsmarke sollten Sie mehrere Monate kalkulieren. Allein der Prüfungszeitraum durch das EUIPO kann bis zu vier Monate betragen. Gibt es Beanstandungen, zieht sich der Prozess länger hin. Auch für die Erstellung Ihres Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses und die Recherche nach bestehenden Marken sollten Sie zeitliche Kapazitäten einplanen. 

Unsere Vorteile auf einen Blick

EU-Marke erfolgreich eintragen Marke international schützen Einheitlichen Rechtsschutz genießen Kosten & Aufwand reduzieren Jetzt Marke anmelden

 

Was sind die Vorteile einer EU-Marke?

Eine eingetragene Unionsmarke hat einige Vorteile. Mit einer einzigen Eintragung beim EUIPO erhalten Sie in allen EU-Mitgliedsstaaten Schutz für Ihre Marke. Dies reduziert zudem die Kosten und den Aufwand, der Ihnen bei vielen nationalen Einzelanmeldungen entstehen würde.

Außerdem erhalten Sie einheitlichen Rechtsschutz. Das heißt, Sie können sich im Falle eines Gerichtsverfahrens an das Unionsmarkengericht Ihres Landes wenden, welches Entscheidungen mit Gültigkeit für die gesamte EU fällen kann.

 

Was sind die Nachteile einer Unionsmarke?

Die Vorteile einer Unionsmarke überwiegen, jedoch gibt es auch Nachteile. Im Vergleich zum Schutzgebiet einer deutschen Marke ist die EU ein deutlich größeres Gebiet. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass ältere Rechte entgegenstehen. Da eine Unionsmarke nur mit Wirkung für die gesamte EU oder gar nicht eingetragen wird (dies wird als Einheitlichkeit bezeichnet), reicht ein einziger erfolgreicher Widerspruch, um die Unionsmarke in jedem EU-Mitgliedsstaat zu Fall zu bringen. Auch das Vorliegen von Schutzhindernissen ist auf EU-Ebene wahrscheinlicher. Wird eine Unionsmarke in nur einem EU-Land für schutzunfähig erklärt, wird Ihrem Antrag auf eine Unionsmarke nicht stattgegeben.

 

Warum sich die Eintragung als EU-Marke lohnt

Gerade für grenzübergreifend operierende Unternehmen lohnt sich eine EU-Marke. Denn sie bietet markenrechtlichen Schutz in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und kostet wesentlich weniger als nationale Marken für dasselbe Gebiet. Für eine erfolgreiche Markenanmeldung sind Vorabrecherchen notwendig. Diese erfordern gute Kenntnisse des Markenrechts. Als Kanzlei mit über 90 Jahren Erfahrung im Patent- und Markenrecht stehen wir Ihnen bei der Anmeldung Ihrer Marke als EU-Marke zur Seite.

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Mit einer Marke erwerben Sie ein Monopol an Ihrem Namen oder Logo. Damit schaffen Sie Vertrauen und Wiedererkennung bei Ihren Kunden.

Wählen Sie Ihr Anmeldepaket direkt aus oder lassen sich durch die folgenden Fragen zum richtigen Anmeldepaket führen:

In welchen Ländern benötigen Sie aktuell und zukünftig Markenschutz?
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Sollen wir vorab eine Markenähnlichkeitsrecherche durchführen?
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  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
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  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
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** Die fristgemäße Einzahlung der amtlichen Gebühr ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung Ihrer Marke. Die Höhe der amtlichen Gebühr hängt von den angemeldeten Klassen ab. Das Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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