Anwalt für Markenrecht

Marke rechtlich absichern

Mit einer Markenanmeldung Wert und Erfolg Ihres Unternehmens schützen

Internationale Marken anmelden

Marke im In- und Ausland vom Wettbewerb abgrenzen

Markenschutz durchsetzen

Erfolgreich gegen Markenrechtsverletzungen vorgehen

 

Anwalt für Markenrecht: Wie Sie Ihre Marke rechtlich erfolgreich schützen können

Das Markenrecht legt fest, was als Marke schutzfähig ist und welchen Schutz eine Marke gewährt. Als Anwälte für Markenrecht kennen wir die Gesetzeslage und Rechtsprechung und unterstützen Sie von der Markenanmeldung, über die Vertretung bei Markenrechtsverletzungen bis hin zu Verhandlungen von Markenlizenzverträgen.

 

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Was sind die Vorteile einer Markenanmeldung?

Die Waren oder Dienstleistungen beziehungsweise deren Ruf bestimmen oft maßgeblich den Wert und Erfolg eines Unternehmens. Eine Marke verkörpert diesen Wert und bietet Unternehmen die Möglichkeit, seinen Erfolg prägnant zu kommunizieren, sich von Wettbewerbern abzugrenzen und Trittbrettfahrer zu verhindern. So unterscheiden Sie sich von Ihren Mitbewerbern und können im Falle einer Markenrechtsverletzung mithilfe eines Anwalts rechtliche Schritte gegen Dritte einleiten.

 

Welche unterschiedlichen Marken gibt es?

Bei einer Marke handelt es sich um ein rechtlich geschütztes Zeichen, das ein Produkt oder eine Dienstleistung von anderen abgrenzt. Zu den schutzfähigen Zeichen gehören:

  • Wortmarken (Buchstaben, Zahlen, Sonderzeichen)
  • Bildmarken (grafische Elemente wie ein Logo)
  • Wort-Bild-Marken (Kombination aus grafischen und textlichen Elementen)
  • 3D-Marken (physische Gegenstände)
  • Klangmarken (Töne oder Melodien)
  • Farbmarken (bestimmter Farbton)
  • Geruchsmarken (Düfte)

 

Markenschutz: Beratung & Anmeldung durch erfahrene Anwälte

Markeninhaber sind dazu berechtigt, gegen Dritte vorzugehen, die ihre Marke verletzen. Zudem können sie diese verkaufen oder über eine Lizenz finanziell verwerten. Voraussetzung ist jedoch, dass die Marke korrekt eingetragen ist und keine älteren Rechte verletzt. WUESTHOFF & WUESTHOFF ist eine der renommiertesten deutschen Kanzleien im Bereich des Schutzes geistigen Eigentums. Unsere Anwälte unterstützen und beraten Sie in allen markenrechtlichen Konstellationen. Nutzen Sie unser Portal “Markenschutz-Online“ und wählen Sie ein auf Sie zugeschnittenes Angebot:

 

  • Markenanmeldung: Über unser Portal können Sie uns Ihre Unterlagen zur Markenanmeldung komplett digital übermitteln und zwischen verschiedenen Optionen wählen. Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Marke schutzfähig ist oder ob die Liste Ihrer Waren und Dienstleistungen die amtlichen Anforderungen erfüllt? Unsere Anwälte beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch oder führen anwaltliche Prüfungen Ihrer Unterlagen durch. Halten wir Ihre Marke für schutzfähig, reichen wir Ihre Unterlagen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) oder der World Intellectual Property Organization (WIPO) ein.

 

  • Markenverlängerung: Mit der Markeneintragung ist Ihre Marke für 10 Jahre geschützt, danach kann sie verlängert werden. Wir erinnern Sie an diese Fristen und führen sämtliche Korrespondenz mit dem Markenamt für Sie durch.

 

  • Markenüberwachung: Neben der Eintragung Ihrer Marke sollte fortlaufend geprüft werden, ob es neu angemeldete Marken anderer Unternehmen gibt, die mit Ihrer Marke kollidieren und Ihre Marke schwächen. Als unser Mandant stehen Sie mit der Markenüberwachung nicht mehr alleine da: Unsere Anwälte sichten neue Markenanmeldungen, bewerten diese und beraten Sie zu den Erfolgsaussichten erforderlicher rechtlicher Schritte.

 

Schutzumfang des Markenrechts

Das Markenrecht legt fest, wer die Marke nutzen darf und schützt den Inhaber vor unbefugter Nutzung. Wird das Markenrecht verletzt, kann der Markeninhaber Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche geltend machen. Doch der Schutzumfang einer Marke hat Grenzen und nicht jede Nutzung ist eine Verletzung des Markenrechts:

 

  • Nicht eingetragene Waren und Dienstleistungen: Bei der Markenanmeldung legen Sie fest, für welche Waren oder Dienstleistungen Ihre Marke Schutz gewährt. Wählt ein anderes Unternehmen Ihre Marke für Produkte oder Dienstleistungen, die Sie nicht eingetragen haben, liegt nicht zwangsläufig eine Verletzung Ihrer Marke vor. Eine Ausnahme besteht bei sehr bekannten Marken: Hier erstreckt sich der Markenschutz auch auf Produkte, die mit den Waren Ihrer Marke nicht identisch oder ähnlich sind.

 

  • Private Nutzung: Eine Verletzung des Markenschutzes liegt vor, wenn ein Dritter Ihre Marke geschäftlich nutzt. Im privaten Rahmen genießt die Marke jedoch keinen Schutz.

 

  • Außerhalb des festgelegten Schutzgebiets: Der Markenschutz ist geographisch begrenzt und Verletzungsansprüche können nur im Schutzgebiet geltend gemacht werden. Eine beim DPMA eingetragene Marke ist innerhalb Deutschlands geschützt, eine bei dem EUIPO eingetragene Marke in der EU. Sie kann jedoch in anderen Ländern durch andere Unternehmen genutzt werden, ohne dass eine Markenverletzung vorliegt.

 

  • Handel mit Markenprodukten: Kauft ein Unternehmen ein Markenprodukt, das von dem Markeninhaber im Schutzgebiet in den Handel gebracht wurde, und verkauft es weiter, darf es die Marke auch für Werbezwecke nutzen. Es liegt außerdem keine Markenverletzung vor, wenn eine Marke beschreibend verwendet wird. Stellt beispielsweise ein Unternehmen Ersatzteile für Elektrogeräte einer bestimmten Marke her, darf es auch die Marke nutzen, um hierauf hinzuweisen.

 

Sie sind sich unsicher, ob Sie eine andere Marke verletzen oder haben eine Verletzung Ihrer Marke beobachtet? Unsere Anwälte setzen sich mit Ihrem individuellen Fall auseinander und beraten Sie zu den nächsten Schritten.

 

Unsere Vorteile auf einen Blick

Beratung durch erfahrene Anwälte Prüfungen Ihrer Unterlagen Korrespondenz mit dem Markenamt Überwachung des Markenschutzes Jetzt Marke anmelden
 

 

Vorgehen bei Markenrechtsverletzungen

Eine unzulässige Markennutzung kann große finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere ein Produktplagiat kann mit Kundenabwanderungen oder einem Vertrauensverlust in die Marke einhergehen. Wenn Sie nicht reagieren, folgen dem ersten Verletzer oft weitere Verletzer nach. Um Ihre Position langfristig am Markt zu schützen, sollten Sie die Verletzung Ihrer Marke daher nicht akzeptieren. Als Ihre Anwälte im Markenrecht beraten wir Sie und setzen die folgenden Schritte um:  

 

  • Dokumentation der Verletzung: Werden Sie auf ein anderes Unternehmen aufmerksam, das Ihre Marke unter Umständen unzulässig nutzt, sollten Sie dies zum Beispiel mithilfe von datierten Fotos oder Screenshots dokumentieren. So können wir die Sache rechtlich prüfen. Vor Gericht geeignete Dokumentationen können wir für Sie erstellen.

 

  • Abmahnung: Als Fachanwälte erstellen und versenden wir eine die rechtlichen Anforderungen erfüllende Abmahnung und machen den Markenverletzer auf die Rechte aufmerksam, die Sie durch Ihre eingetragene Marke genießen. Zudem fügen wir dem Schreiben eine vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung und Belege über die anwaltlichen Kosten bei. Mit der Unterzeichnung der strafbewehrten Unterlassungserklärung erklärt der Verletzer, die Marke nicht mehr zu verletzen und für jede zukünftige Verletzung eine Vertragsstrafe zu zahlen. Viele Markenverletzungen können durch eine Abmahnung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung ohne ein Gerichtsverfahren beigelegt werden.

 

  • Schadensersatz: Wenn der Verletzer vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat, können Sie Schadensersatzansprüche geltend machen. Als Schadensersatz kann der Ihnen entstandene wirtschaftliche Schaden, der vom Verletzer durch die Kennzeichenverletzung erzielte Gewinn oder eine angemessene Lizenzgebühr verlangt werden.

 

  • Vernichtung und Rückruf: Als Markeninhaber können Sie verlangen, dass die Verletzungsgegenstände aus den Vertriebswegen zurückgerufen und die sich im Besitz oder Eigentum des Verletzers befindenden Verletzungsgegenstände vernichtet werden.

 

  • Auskunft: Zudem haben Sie das Recht auf Auskunft, über welche Liefer- und Vertriebswege und zu welchem Preis der Schädiger das Produkt bezogen und vertrieben hat.

 

Abgrenzungsvereinbarung und Markenlizenzvertrag

Zur alternativen Lösung von Markenkollisionen als auch zur wirtschaftlichen Verwertung Ihrer Markenrechte stehen Ihnen zudem vertragliche Lösungen zur Verfügung.

 

  • Abgrenzungsvereinbarung: Markenkollisionen sind rechtlich nicht immer eindeutig, zum Beispiel die Frage, ob zwischen der geschützten und einer anderen Marke Verwechslungsgefahr besteht oder nicht. Außerdem ist es möglich, dass zwar rein rechtlich betrachtet eine Markenverletzung vorliegt und Handlung geboten ist, die beteiligten Unternehmen sich in der Praxis aber gar nicht in die Quere kommen und den Fortbestand der aktuellen Situation tolerieren könnten. Um dann einen teuren Rechtsstreit zu vermeiden, können die Unternehmen eine Abgrenzungsvereinbarung schließen. Dies ist ein zivilrechtlicher Vertrag, der die Bedingungen der Koexistenz beider Produkte oder Dienstleistungen verbindlich regelt.

 

  • Markenlizenzvertrag: In einigen Fällen kann es für den Markeninhaber auch eine Option sein, dem Verletzer Nutzungsrechte an der Marke gegen Geldzahlung einzuräumen. Auch ohne eine vorherige Markenverletzung können Sie Lizenzen an Ihrer Marke vergeben, etwa wenn Sie die Marke selbst nicht mehr verwenden oder das wirtschaftliche Potential der Marke voll ausnutzen wollen, zum Beispiel in einem Franchisesystem. Dann schließen Sie einen Markenlizenzvertrag ab. Dieser regelt, auf welche Weise der Lizenznehmer die Marke nutzen darf und welche Vergütung hierfür zu zahlen ist.

 

Warum sich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt für Markenrecht lohnt

Das Markenrecht hat eine große Bedeutung für Unternehmen: Einerseits, wenn Ihre Rechte geschädigt werden und Sie sich wehren müssen. Andererseits, wenn Sie selbst mit einer Abmahnung und Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen konfrontiert sind . Die Gesetzeslage und Rechtsprechung im Markenrecht ist komplex und beinhaltet viele Fallstricke – von der Markenanmeldung bis zur Verhandlung von Lizenzverträgen. Um sich und Ihr Unternehmen bestmöglich zu schützen, sollten Sie sich deshalb regelmäßig informieren und Unterstützung durch im Markenrecht spezialisierte Anwälte einholen.

 

Auf Markenrecht spezialisierte Anwälte für Ihren Unternehmenserfolg

Das Markenrecht bietet Ihrer Marke Schutz vor Nachahmern, doch nur, wenn Sie Ihre Marke richtig absichern und vor Gericht auch durchsetzen. Die Komplexität des Markenrechts birgt Risiken für den Markenschutz und erfordert fachliche Expertise. Als Patent- und Rechtsanwälte im Bereich des geistigen Eigentums haben wir uns auf den Schutz von Marken spezialisiert und unterstützen Sie in allen markenrechtlichen Konstellationen.

 

Machen Sie von unserem Online-Portal Gebrauch und nutzen Sie unsere Beratung. Verlassen Sie sich auf mehr als 90 Jahre Expertise im deutschen und internationalen Markenrecht.

 

1. Paketauswahl
2. Angaben zur Marke
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Jetzt Ihre Marke anmelden!

Mit einer Marke erwerben Sie ein Monopol an Ihrem Namen oder Logo. Damit schaffen Sie Vertrauen und Wiedererkennung bei Ihren Kunden.

Wählen Sie Ihr Anmeldepaket direkt aus oder lassen sich durch die folgenden Fragen zum richtigen Anmeldepaket führen:

In welchen Ländern benötigen Sie aktuell und zukünftig Markenschutz?
Sie können ein Land oder mehrere Länder auswählen.
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Haben Sie eine Liste der Produkte / Dienstleistungen, für die Sie Ihre Marke anmelden wollen?
Angabe 2 von 4
Möchten Sie eine Einschätzung, wie hoch die Chancen der Eintragung Ihrer Marke sind?
Angabe 3 von 4
Sollen wir vorab eine Markenähnlichkeitsrecherche durchführen?
Angabe 4 von 4
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • Markenanmeldung in Deutschland
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • 1 Jahr Markenüberwachung
  • EU Markenanmeldung
  • Digitale Einreichung Ihrer Anmeldung
  • Prüfung und Übersendung der Eintragungsurkunde
  • Erinnerung an den Schutzablauf Ihrer Marke
  • Fristenüberwachung
  • Markenidentitätsrecherche nach Wortbestandteil
  • Prüfung Schutzfähigkeit
  • Erstellen / Prüfen der Liste von Produkten / Dienstleistungen
  • Markenähnlichkeitsrecherche nach Wortbestandteil
  • Im Falle der Nichtanmeldung wegen recherchierter älterer Marken erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe € 150.- bei Beauftragung einer neuen online Anmeldung.
  • 1 Jahr Markenüberwachung
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** Die fristgemäße Einzahlung der amtlichen Gebühr ist zwingende Voraussetzung für die Eintragung Ihrer Marke. Die Höhe der amtlichen Gebühr hängt von den angemeldeten Klassen ab. Das Angebot gilt für Unternehmer/ Unternehmen sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen. Es gelten unsere AGB.
Weitere Informationen erhalten Sie unter FAQ oder in unserem Markenlexikon.

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